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Personal

Steuern

Eine unserer zentralen Tätigkeiten ist die Lohnbuchhaltung unter Beachtung sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen.

So zählt es zu unseren Leistungen Lohnkonten zu führen und die monatlich ermittelten relevanten Daten sowohl unseren Mandanten zur Verfügung zu stellen, als auch – soweit gesetzlich vorgegeben – den Sozialversicherungsträgern und Finanzämtern zu übermitteln. Teile unserer Tätigkeiten sind hierbei die übliche An- und Abmeldung bei Krankenkassen, die Erstellung von Jahresmeldungen, die Erstellung von monatlichen Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung, der Lohnsteuerjahresausgleich und weitere diesbezügliche Tätigkeiten.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der lohnsteuerlichen Berücksichtigung von Pfändungen, Mitarbeiterdarlehen und Arbeitszeitkonten. Ferner erstellen wir gerne für Sie die weiteren in diesem Bereich gesetzlich vorgesehenen Bescheinigungen wie die Meldungen für Sozialversicherungsträger (z. B. U1, U2), für Arbeitgeber, Gemeinden und Gerichte, für die Bundesagentur für Arbeit, und zur Berufsgenossenschaft. Auch Lohnvorwegberechnungen erstellen wir gerne für Sie.

Unser Lohnkompetenzteam berät Sie selbstverständlich auch im Hinblick auf die Besonderheiten bei Baulohn und bei Lohnzahlungen im öffentlichen Dienst. Über die reine Durchführung der Lohnbuchhaltung hinaus werden auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Rückfragen - gegebenenfalls mit Unterstützung eines Anwaltes – beantwortet. Hier steht im Zentrum die Ausgestaltung des Lohnes, um insbesondere steuerliche Freibeträge und Steuerbefreiungen zu nutzen.

Aber auch im Rahmen von Lohnsteueraußen- bzw. Sozialversicherungsprüfungen unterstützen wir Sie gerne.

Recht

Lohn- und Personalkosten stellen in fast allen Unternehmen den größten Kostenfaktor dar. Das Mindestlohngesetz schafft zusätzliche Herausforderungen. Der Berechnung und Planung der Personalkosten kommt daher im Unternehmen herausragende Bedeutung zu. Innovative Lohnkonzepte können helfen, Steuern zu sparen und Mitarbeitermotivation zu steigern.

Der Bereich „Lohn“ ist mit dem Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht eng verzahnt. Für eine rechtssichere Beratung sind umfassende Kenntnisse in beiden Rechtsgebieten unerlässlich. Unser Expertenteam aus Fachanwälten und Rechtsanwälten bietet Ihnen hochqualifizierte und spezialisierte Beratung in allen Bereichen des Arbeitsrechtes und Sozialversicherungsrechts, so dass Sie mit Ihren Fragen stets gut aufgehoben sind.

Arbeitsvertragliche Vereinbarungen sind die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und auch Grundlage für etwaige Ansprüche der Arbeitnehmer. Spätere Streitfragen können bereits bei Einstellung des Arbeitnehmers durch kluge Vertragsgestaltung vermieden werden. Zudem unterliegt ein Arbeitsverhältnis ständigen Änderungen durch persönliche Belange der Mitarbeiter (Teilzeitwünsche, Elternzeit & Mutterschutz, Krankheitszeiten) als auch betrieblichen Erfordernissen (z. B. schwankender Personalbedarf).

Das deutsche Arbeitsrecht besteht aus einer Fülle von Einzelgesetzen, die der juristische Laie nicht mehr überblicken kann. Hinzu kommen praktisch täglich neue Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes, die es in der täglichen Beratung zu berücksichtigen gilt. Unsere Experten im Bereich der arbeitsrechtlichen Beratung verfügen über ein Höchstmaß an Erfahrung, kennen die neuesten Urteile und beraten Sie kompetent und zuverlässig in allen arbeitsrechtlichen Bereichen. Der Zugang zu umfassenden Urteilsdatenbanken gewährleistet, dass unsere Mitarbeiter stets neueste Rechtsprechungsentwicklungen berücksichtigen können.

Arbeitsgerichtsprozesse und Auseinandersetzungen mit Sozialversicherungsträgern sind nicht immer vermeidbar und können für alle Beteiligten teuer werden und viel Zeit kosten. Im Falle der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung setzen wir uns für Ihre Interessen ein und beraten Sie ehrlich hinsichtlich Ihrer Rechtsaussichten.

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