Aufsatz der Rechtsanwälte Dr. Matthias Freund und Christopher Mengel zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist am 1. Dezember in Kraft getreten – und bringt zahlreiche Veränderungen mit sich, die vor allem
die Rechte der Endnutzer stärken sollen.
Kostenlose Rufnummernmitnahme, verbesserte Kündigungsfristen, Entschädigung bei Störungen: Künftig haben Kundinnen und Kunden mehr
Rechte in den Bereichen Telefon, Internet und Mobilfunk. Diese Neuerungen sind von Telekommunikationsunternehmen umzusetzen.
Die Rechtsanwälte Dr. Matthias Freund und Christopher Mengel haben anlässlich dessen einen Aufsatz zu den wesentlichen Änderungen zum Kundenschutz verfasst.