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Öffentliches Baurecht

Einer unserer besonderen Beratungsschwerpunkte liegt im Bereich des öffentlichen Baurechts. Wir unterstützen private und institutionelle Bauherren bei der Erwirkung von Bau- und sonstigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und bei der anschließenden Umsetzung ihrer Vorhaben. Grundstückseigentümer unterstützen wir in der zivil- und öffentlich-rechtlichen Abwehr von nachbarlichen Störungen. Darüber hinaus beraten wir Kommunen in allen Fragen der Bauleitplanung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erlass von Bebauungsplänen.

  • Vertretung in Baugenehmigungsverfahren vor Behörden und Gerichten
  • Begleitung in BImSchG-Verfahren für Vorhabenträger
  • Begleitung von Kommunen und Unternehmen in Investitions- und Infrastrukturprojekten
  • Beratung von Kommunen bei der Bauleitplanung
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