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Nachhaltigkeitsberichterstattung

Anfang des Jahres 2023 ist die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten. Mit dieser Richtlinie verpflichtet die EU weitaus mehr Unternehmen als zuvor für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht. Die CSRD verpflichtet Unternehmen dazu, einheitlich Informationen zu Nachhaltigkeitsfragen nach Umweltfaktoren, sozialen Faktoren und Governance-Faktoren zu veröffentlichen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema sowie unserer Beratungsleistung finden Sie hier oder entnehmen Sie gerne unserem Flyer.

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