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Public Sector

Der Public Sector wartet mit zahlreichen Spezialproblemen und Fragestellungen auf, die oft mit bereichsübergreifenden Konsequenzen verbunden sind. So kann das Handeln einer juristischen Person des öffentlichen Rechts nicht nur eine Überprüfung im Hinblick auf verwaltungsrechtliche Vorgaben bedingen, sondern auch Folgewirkungen im Vergaberecht oder im Steuerrecht haben. Daher ist die Beratung eines interdisziplinär arbeiteten Teams regelmäßig zur Vermeidung unbeabsichtigter Folgen zwingend notwendig.

Öffentlich-rechtliche Verfahren und Projekte sind in der Regel komplex und bedürfen einer maßgeschneiderten und hochspezialisierten Beratung. Die Beratungspraxis in öffentlich-rechtlich geprägten Fallkonstellationen erfordert umfassende Kenntnis einer Vielzahl von Rechtsgebieten.

Unsere erfahrenen und interdisziplinär aufgestellten Berater helfen Ihnen mit ihrem – u. a. durch besondere Qualifikationen nachgewiesenen – Fachwissen, rechtlich sichere und zugleich wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen.

Unser Beratungsangebot richtet sich dabei sowohl an die öffentliche Hand als auch an kleine, mittelständische und große Unternehmen. Selbstverständlich sind wir auch Ansprechpartner für Privatpersonen – egal ob als Einzelne oder auch als Zusammenschluss von Betroffenen.

Praxisgruppe Public Sector - Öffentliches Wirtschaftsrecht

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