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Beihilfe- und Zuwendungsrecht

Fördermittelgeber

Die rechtssichere Gewährung von Beihilfen ist – gerade in strukturschwachen Regionen sowie bei größeren Investitionsvorhaben – ein Thema von großer Bedeutung. Unsere Experten im nationalen Subventions- und Europäischen Beihilferecht unterstützen Sie dabei, Begünstigungen ohne Rückforderungsrisiko zu gewähren. Wir können dabei auf eine umfangreiche und langjährige Erfahrung bei der Beratung und Gestaltung von Beihilfemaßnahmen auf den verschiedenen staatlichen und gemeinschaftsrechtlichen Ebenen zurückgreifen.

Fördermittelempfänger

Auch beim Empfang von Beihilfen gilt es häufig, umfangreiche und komplexe rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten und einzuhalten. Förderbescheide sind in aller Regel mit einer Vielzahl von Bedingungen und Auflagen unterschiedlichster Art verbunden. Häufig werden hierdurch komplexe weitere Rechtsmaterien wie beispielsweise das Vergaberecht zur Grundlage der Beihilfe. Bei der Nichtbeachtung der Förderbedingungen droht die Kürzung oder gar die Rückforderung von Fördermitteln und damit das Scheitern des Projekts. Um dies zu vermeiden, stehen wir Ihnen mit unserer rechtssicheren und konstruktiven Beratung zur Seite. Gerne unterstützen wir Sie bei der Abstimmung und Kommunikation mit Fördermittelgebern. Sofern erforderlich, übernehmen wir Ihre Vertretung in förmlichen Verfahren, beispielsweise bei der Beantragung von Fördermitteln oder bei der Verteidigung gegen Rückforderungsbescheiden.

  • Prüfung der Vereinbarkeit staatlicher Zuwendungen mit dem EU-Beihilferecht
  • Freistellung staatlicher Beihilfen nach der Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und anderen Freistellungsregelungen
  • Gestaltungsmöglichkeiten kommunaler Wirtschaftsförderung
  • Sektorspezifische Expertise insbesondere im Breitbandsektor (Freistellung von Beihilfen nach NGA-Rahmenregelung des Bundes und der AGVO)
  • Gestaltung und Koordinierung von Einzelnotifizierungen bei der EU-Kommission
  • Gestaltung von DAWI-Projekten, insbesondere Gestaltung von Betrauungsakten
  • Beratung bei der zuwendungsrechtlichen Gestaltung von Förderungen
  • Strategieberatung im Falle unrechtmäßig gewährter Beihilfen
  • Vertretung in Beschwerdeverfahren und bei Rückforderungsprozessen vor deutschen Gerichten
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