Bau- und Architektenrecht
Unsere langjährige Erfahrung im Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts erstreckt sich u.a. auf folgende Schwerpunkte:
- Juristisches Projektmanagement (ganzheitliche Projektberatung über die gesamte Projektlaufzeit bei Bauvorhaben)
- Vertragsgestaltung bei Bauverträgen, Ingenieur- und Architektenverträgen, Bauträgerverträgen, Projektsteuerungsverträgen usw.
- Beratung und Vertretung von Auftraggebern und Auftragnehmern in Vergütungsstreitigkeiten (insbesondere Nachtragsansprüche wegen Bauzeitenverlängerungen, Störungen im Bauablauf, geänderten und zusätzlichen Leistungen)
- Beratung und Vertretung in Mängel- bzw. Schadensersatzstreitigkeiten, insbesondere zivilgerichtliche Prozessführung
- Beratung und Vertretung in Honorarstreitigkeiten nach HOAI und anderen Gebührenordnungen