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Aufsatz des Rechtsanwalts Dr. Matthias Freund und des wissenschaftlichen Mitarbeiters Levin Krüger zum neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das neue Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten – kurz: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1.1.2023 in Kraft (Art. 5 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (BGBl. 2021 I 2959 (2969)). Konkrete Auswirkungen ergeben sich auch für das Vergaberecht, da bei Verstößen eine Vergabesperre droht. Gerade öffentliche Auftraggeber sollten daher wissen, was auf sie zukommt und wie sie mit betroffenen Unternehmen umzugehen haben.

Rechtsanwalt Dr. Matthias Freund und der wissenschaftliche Mitarbeiter der Kanzlei Muth & Partner, Levin Krüger, haben hierzu einen Beitrag für die Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (kurz: NVwZ) verfasst, der einen ersten Überblick geben soll (NVwZ 2022, 665).

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